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Publikationen von Boris Grell
Dürfen Drohnen abgeschossen werden?
Welche Rechtsgrundlagen und Rechte Dritter gilt es beim Drohneneinsatz zu beachten? Mit welchen Abwehrmassnahmen dürfen insbesondere Grundstückeigentümer oder direkt betroffene Mieter auf unzulässige Drohneneinsätze reagieren? Wo sind die Grenzen und ab wann würde mit Kanonen auf Spatzen bzw. hier auf Drohnen geschossen?
Aussichtsschutz trotz Bäumen
In einem bemerkenswerten Fall aus dem Kanton Zürich hatte das Bundesgericht kürzlich zu entscheiden (5A_898/2015 vom 11. Juli 2016), unter welchen Voraussetzungen man sich nicht mehr auf eine während langer Zeit nicht beachtete Grunddienstbarkeit zur Durchsetzung eines Aussichtsschutzes berufen kann. In diesem Entscheid äusserte sich das Bundesgericht überdies zu der in der Rechtslehre bislang ebenfalls kontrovers diskutierten Rechtsfrage, ob im Gerichtsprozess die Stockwerkeigentümergemeinschaft oder ob die einzelnen Stockwerkeigentümer die Durchsetzung der vorgenannten Grunddienstbarkeit einklagen müssen.
Pflanzabstände - Verwirkung Beseitigungsanspruch
Mit dem zaghaften Frühlingsbeginn richtet sich das Augenmerk wieder zusehends auf den Garten mit dessen derzeit blühenden Sträuchern und Bäumen. Aber nicht nur die Gewächse im eigenen Garten interessieren den der Natur zugeneigten Eigentümer. Vielmehr ist auch des Nachbars Garten von grossem Interesse, wobei besonders die grenznahen Gewächse interessieren und zu Nachbarstreitereien führen können, die manchmal bis vor das Bundesgericht gezogen werden.
Im vorliegenden Fall störte sich der Grundstückeigentümer A daran, dass der Nachbar B verschiedene Bäume und Hecken in einem ungesetzlichen Unterabstand zur Grundstückgrenze gesetzt habe.
(Zu) gierige Nachbarn – Von der Kommerzialisierung einer Rechtsposition
Das Bundesgericht hat mit seinem richtungsweisenden Entscheid vom 4. Juli 2014 (BGer 6B_1049/2013) dazu beigetragen, dass einem in der Baubranche leider immer wieder begegneten Phänomen wohl bald Einhalt geboten werden wird: Will ein Bauherr – in diesem Fall ein Generalunternehmer – ein Bauprojekt realisieren, muss er mit Widerstand rechnen, insb. von Nachbarn, die sich aus welchen Gründen auch immer gegen das Bauprojekt wehren. Soweit so gut. Denn es entspricht dem Selbstverständnis eines Rechtsstaates, dass sich jeder Betroffene mit den ihm vom Recht zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln bei den zuständigen Behörden und Gerichten Gehör und bestenfalls Recht verschaffen kann. Im vorliegenden Streitfall hat der betroffene Nachbar den Bogen aber überspannt.
Event: Der SVIT-Zürich lädt zum Stehlunch "Immobilienrecht"
Wenn Kinder und Musik die Harmonie stören
Es ist nicht nur so, dass das Gras auf der anderen Seite des Zauns stets grüner ist. Auch Kinderlärm scheint stets lauter und störender zu sein, wenn es nicht die eigenen Kinder sind. Das Gleiche gilt für Musik, die man nicht selber (ab)spielt. Auch hier kann es schnell zu Reibereien und Streitereien mit den Nachbarn kommen. Neben der eigentlichen Lärmthematik kann man sich zudem trefflich über den guten Musikgeschmack oder die richtige Erziehung der Kinder streiten. Diese Diskussionen überlasse ich gerne anderen und konzentriere mich nachfolgend darauf, das rechtliche Lärmumfeld zu beackern: Was muss ich mir gefallen lassen und wo sind die Grenzen?
Rechtliches zum Umgang mit Gewächsen
Bald ist es wieder soweit: Nach den dunklen und kalten Wintertagen naht der Frühling, der sich mit jungen Trieben, ersten, zaghaften Blüten sowie mit ermunterndem, frühmorgentlichem Vogelgezwitscher empfiehlt. Doch nahen mit der Frühlingszeit neue Herausforderungen rund um den Gartenunterhalt und Fragen, die auch rechtlich gewürdigt werden sollen. Vorab: Obwohl es sich doch recht gefährlich anhört, sollte es keine rechtlichen Probleme geben, wenn der eifrige Hausgärtner wieder den Rasen sprengt oder wenn das Rabattengemüse ins Kraut schiesst. Doch wie verhält es sich, wenn mein lieber Nachbar seinen Haselstrauch nicht gehörig stutzt, sodass wieder einmal unzählige Haselnüsse und Blütenkätzchen in unserem Garten liegen? Und wie sieht es aus mit der gemeinsamen Grenzhecke, die mein Nachbar regelmässig und ohne mein Wissen oder Einverständnis viel zu stark zurück schneidet?
Was muss ich mir alles gefallen lassen und gibt es Grenzen? Diesen Fragen möchte ich im Folgenden nachgehen.
Sommerzeit: Lärmzeit! Much Ado about What?
Ist sie nicht herrlich, diese Sommerzeit! Abgesehen von den nicht mehr so angenehmen Temperaturen im Büro (oder der Erkältung wegen der nicht speziell auf die eigenen Bedürfnisse regulierbaren Klimaanlage) kann man die langen Tage und die lauen Nächte geniessen, draussen essen und es sich nach getaner Arbeit auf dem Liegestuhl im Freien gemütlich einrichten… Wenn da nur nicht dieser Nachbar wäre, der sich immer wieder mit seinem röhrenden Rasenmäher an seiner doch wirklich kleinen Zierrasenfläche vergreifen würde. Zudem ist er ein miserabler Grillmeister, lässt er an den Wochenenden seine Schweinswürste konstant über der offenen Flamme schwarzrösten! Nicht viel besser sind die Nachbarn auf der anderen Seite, resp. die von ihnen beigezogenen Bauunternehmen. Diese erdreisten sich sogar am Samstag frühmorgens, die Planierarbeiten vorzunehmen für die neuen Parkplätze im vorher doch so blumenreichen Vorgarten!
Was muss ich mir alles gefallen lassen; es gibt doch Grenzen!?
Weitere Fälle aus der Immobilienrechtspraxis
Aussichtsschutz dank Nachbarrecht
A und B sind benachbarte Liegenschaftseigentümer, wobei sich das Grundstück des A hangaufwärts und von einer Strasse getrennt vom Grundstück des Eigentümers B befindet. A fühlte sich durch die nachträglich angepflanzte und stark gewachsene Thuja-Hecke des B im Genuss seiner ehemals einmalig schönen Seesicht gestört.
Vorhänge statt Mietzinsreduktion
Im Jahr 1997 schlossen die Mieter X mit dem Vermieter Y einen unbefristeten Mietvertrag über eine 5 ½ Zimmerwohnung ab. Im Jahr 2002 wurde ein der Mietwohnung schräg gegenüberliegendes Haus abgebrochen und an dessen Stelle ein Neubau errichtet. Der Neubau war im Vergleich zum früheren Gebäude grösser und hatte ein zusätzliches Stockwerk. Dadurch wurde der Ausblick vom Balkon der besagten Mietwohnung am äussersten Ende des Balkons leicht eingeschränkt; zudem waren die Fenster und Balkone des Neubaus derart angeordnet, dass der Einblick in ein Zimmer der Mietwohnung möglich wurde. Zuvor war ein solcher Verlust der Privatsphäre nicht gegeben, weil das abgerissene Gebäude an dieser Stelle keine Fenster oder Balkone hatte.
Fälle aus der Immobilienrechtspraxis
Zu dieser Fallsammlung: In der Rubrik Jus-News werden in der Verbandszeitschrift Immobilia seit dem Jahre 2005 aktuelle Bundesgerichtsentscheide und weitere rechtliche Neuigkeiten, welche für die Immobilienwirtschaft von Bedeutung sind, kommentiert und veröffentlicht. Über die Jahre und bis Ende 2008 hat sich daraus eine beachtliche Sammlung von Fallbeispielen ergeben, welche in dieser Publikation nun neu nach Themengebieten geordnet und in aktualisierter Form vorliegt. Dies Fallsammlung richtet sich sowohl an Immobilienprofis, wie auch an Personen, welche sich in den diversen Ausbildungen, welche durch den SVIT und seine Partner angeboten werden, befinden.