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Publikationen von Boris Grell
Pflanzabstände - Verwirkung Beseitigungsanspruch
Mit dem zaghaften Frühlingsbeginn richtet sich das Augenmerk wieder zusehends auf den Garten mit dessen derzeit blühenden Sträuchern und Bäumen. Aber nicht nur die Gewächse im eigenen Garten interessieren den der Natur zugeneigten Eigentümer. Vielmehr ist auch des Nachbars Garten von grossem Interesse, wobei besonders die grenznahen Gewächse interessieren und zu Nachbarstreitereien führen können, die manchmal bis vor das Bundesgericht gezogen werden.
Im vorliegenden Fall störte sich der Grundstückeigentümer A daran, dass der Nachbar B verschiedene Bäume und Hecken in einem ungesetzlichen Unterabstand zur Grundstückgrenze gesetzt habe.
Event: Der SVIT-Zürich lädt zum Stehlunch "Immobilienrecht"
Rechtliches zum Umgang mit Gewächsen
Bald ist es wieder soweit: Nach den dunklen und kalten Wintertagen naht der Frühling, der sich mit jungen Trieben, ersten, zaghaften Blüten sowie mit ermunterndem, frühmorgentlichem Vogelgezwitscher empfiehlt. Doch nahen mit der Frühlingszeit neue Herausforderungen rund um den Gartenunterhalt und Fragen, die auch rechtlich gewürdigt werden sollen. Vorab: Obwohl es sich doch recht gefährlich anhört, sollte es keine rechtlichen Probleme geben, wenn der eifrige Hausgärtner wieder den Rasen sprengt oder wenn das Rabattengemüse ins Kraut schiesst. Doch wie verhält es sich, wenn mein lieber Nachbar seinen Haselstrauch nicht gehörig stutzt, sodass wieder einmal unzählige Haselnüsse und Blütenkätzchen in unserem Garten liegen? Und wie sieht es aus mit der gemeinsamen Grenzhecke, die mein Nachbar regelmässig und ohne mein Wissen oder Einverständnis viel zu stark zurück schneidet?
Was muss ich mir alles gefallen lassen und gibt es Grenzen? Diesen Fragen möchte ich im Folgenden nachgehen.