Der SVIT Zürich lädt wiederum zum traditionellen Stehlunch. Nach einem ersten Referat im Herbst 2011 spreche ich zu neuen Entscheiden des Schweizerischen Bundesgerichts zum Bau- und Immobilienrecht aus den Jahren 2012 und 2013.

Der Anlass findet am 7. November 2013, von 11.30 Uhr bis 14.00 Uhr im Zunfthaus zur Meisen, Zürich, statt.

Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Anmeldungen werden nach ihrem Eingang berücksichtigt. SVIT-Zürich-Mitglieder haben Vorrang. 

Den Anmeldetalon können Sie hier herunterladen.

 

Link zu wohnblog.ch

Präsentation im PDF-Format

Zurück
Zurück

Neue Gesetzeslage bei Baumängeln

Weiter
Weiter

Wenn Kinder und Musik die Harmonie stören