Publikationen von Boris Grell

Lex Koller: Mehrere Ferienhäuser im Erbfall

Herr X ist britischer Staatsbürger und wohnt in Grossbritannien.  Im Februar 2008 erwarb er zusammen mit seiner Frau eine Liegenschaft im Kanton Waadt, die mit einem Ferienhaus überbaut war.  Um die besagte Liegenschaft erwerben zu können, verkaufte Herr X am selben Tag seinem Vater das in derselben Gemeinde gelegene Feriendomizil, dessen Eigentümer Herr X bereits war.  Im März 2012 verstarb der Vater von Herrn X.  Im Rahmen des Erbgangs vermachte der Verstorbene seinem Sohn, das besagte, im Februar 2008 von Herrn X erworbene Feriendomizil. 

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Erbrecht, Mietrecht, Zivilprozessrecht Boris Grell Erbrecht, Mietrecht, Zivilprozessrecht Boris Grell

Erbschaftssteuer-Initiative und Mietrecht

Das Bundesgericht hat sich in einem Entscheid vom 26. März 2014 zu einer interessanten Konstellation geäussert, welche sich indirekt aus der Erbschaftsinitiative resp. aus den Ende 2011 von Grundstückeigentümern gegen die möglichen Folgen der Erbschaftsinitiative getroffenen Vorkehren ergibt.  Mit diesem Entscheid hat das Bundesgericht auch seine diesbezügliche Rechtsprechung aus dem Jahr 2005 in Erinnerung gerufen; dazu vgl. BGer 4C.235/2005 E. 3.1.

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Erbrecht, Maklerrecht Boris Grell Erbrecht, Maklerrecht Boris Grell

Erben ohne Scherben

Stellen Sie sich vor, Sie erhalten die Mitteilung, dass Sie von einem weit entfernten Verwandten in dessen Testament als Begünstigter erwähnt werden.  Zunächst sind Sie natürlich hoch erfreut, dass Sie berücksichtigt worden sind und am Nachlass partizipieren dürfen.  Allerdings stellen sich besonders bei unerwarteten Erbgängen immer wieder knifflige Rechtsfragen.  Nachfolgende Beispiele mit Immobilienrechtsbezug sollen dies verdeutlichen.  Spezialitäten beim Vererben landwirtschaftlicher Grundstücke bleiben dabei aber ausgeklammert.

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