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Publikationen von Boris Grell
Neue Gesetzeslage bei Baumängeln
Auf dem Bau arbeiten zahlreiche Akteure zusammen, um ein Projekt zu verwirklichen. Gesetze und Normen regeln diese Zusammenarbeit und legen Verantwortlichkeiten fest – gerade auch im Falle von Baumängeln. Seit 2013 gelten neue Verjährungsfristen für mangelhafte, in Immobilien eingebaute Ware. Zusätzlich erfolgte im Frühjahr eine Revision der SIA-Baunorm 118. Ein Überblick.
Event: Der SVIT-Zürich lädt zum Stehlunch "Immobilienrecht"
Wenn Kinder und Musik die Harmonie stören
Es ist nicht nur so, dass das Gras auf der anderen Seite des Zauns stets grüner ist. Auch Kinderlärm scheint stets lauter und störender zu sein, wenn es nicht die eigenen Kinder sind. Das Gleiche gilt für Musik, die man nicht selber (ab)spielt. Auch hier kann es schnell zu Reibereien und Streitereien mit den Nachbarn kommen. Neben der eigentlichen Lärmthematik kann man sich zudem trefflich über den guten Musikgeschmack oder die richtige Erziehung der Kinder streiten. Diese Diskussionen überlasse ich gerne anderen und konzentriere mich nachfolgend darauf, das rechtliche Lärmumfeld zu beackern: Was muss ich mir gefallen lassen und wo sind die Grenzen?
Verschärfte Haftung für Subunternehmer
Seit der schrittweisen Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft am 1. Juni 2002 sind die beiden Handelspartner noch enger zusammengerückt und profitieren gemeinsam vom erleichterten Austausch von Waren und Dienstleistungen im grenzüberschreitenden Verhältnis. Kehrseite davon ist jedoch, dass sich nicht nur Konsumenten, sondern auch Geschäftspartner die unterschiedlichen Lohn- und Preisniveaus zunutze machen. Dagegen kann wenigstens solange nichts eingewendet werden, als dies nicht zu unzulässigen Wettbewerbsverzerrungen führt oder Unternehmer ihre Dienstleistungen erbringen, ohne die in der Schweiz vorgeschriebenen, minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten zu können.
Zweitwohnungsinitiative: Die ersten Urteile des Bundesgerichts
Die heftig diskutierten und überraschenden Entscheide des Bundesgerichts zur Zweitwohnungsinitiative (1C_614/2012, 1C_646/2012, 1C_649/2012 und 1C_650/2012)
wurden im Netz aufgeschaltet: Sie finden die Texte unter Angabe der zugehörigen Entscheidnummer hier.
Bundesgericht zur Zweitwohnungsinitiative
Worauf viele mit Spannung gewartet haben ist nun entschieden.
Das Bundesgericht hat zwei Urteile im Zusammenhang mit der Zweitwohnungsinitiative gefällt. Gemäss Medienmitteilung beurteilt das Bundesgericht den Zweitwohnungsartikel der Bundesverfassung – Art. 75b BV (mit Übergangsbestimmung in Art. 197 Ziff. 9 BV). Es kommt dabei zum Schluss, dass die neuen Verfassungsbestimmungen zur Beschränkung von Zweitwohnungen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 % auf Baubewilligungen, die seit der Annahme der Zweitwohnungs-Initiative am 11. März 2012 erteilt wurden, direkt anwendbar sind.
Ausserdem kommt es in Sachen Beschwerdeberechtigung von Helvetia Nostra wegen Verletzung des Zweitwohnungsartikels in der Bundesverfassung zum Schluss, dass Helvetia Nostra befugt ist, Baubewilligungen für Zweitwohnungen wegen Verstosses gegen den Zweitwohnungsartikel anzufechten.
Rechtliches zum Umgang mit Gewächsen
Bald ist es wieder soweit: Nach den dunklen und kalten Wintertagen naht der Frühling, der sich mit jungen Trieben, ersten, zaghaften Blüten sowie mit ermunterndem, frühmorgentlichem Vogelgezwitscher empfiehlt. Doch nahen mit der Frühlingszeit neue Herausforderungen rund um den Gartenunterhalt und Fragen, die auch rechtlich gewürdigt werden sollen. Vorab: Obwohl es sich doch recht gefährlich anhört, sollte es keine rechtlichen Probleme geben, wenn der eifrige Hausgärtner wieder den Rasen sprengt oder wenn das Rabattengemüse ins Kraut schiesst. Doch wie verhält es sich, wenn mein lieber Nachbar seinen Haselstrauch nicht gehörig stutzt, sodass wieder einmal unzählige Haselnüsse und Blütenkätzchen in unserem Garten liegen? Und wie sieht es aus mit der gemeinsamen Grenzhecke, die mein Nachbar regelmässig und ohne mein Wissen oder Einverständnis viel zu stark zurück schneidet?
Was muss ich mir alles gefallen lassen und gibt es Grenzen? Diesen Fragen möchte ich im Folgenden nachgehen.
Umbauten trotz Lex Koller
Einführung
Totgesagte leben länger. Dies gilt insbesondere für das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, kurz Bewilligungsgesetz, das gemeinhin immer noch als „Lex Koller“ bezeichnet wird. Ende 2005 wurde die Lex Koller noch als alter Zopf bezeichnet und sollte als nicht mehr zeitgemässes, ausländerdiskriminierendes Gesetz aufgehoben werden. Seither hat sich der politische Wind gedreht und erlebte die Lex Koller ihren zweiten Frühling.