Bundesgericht zur Zweitwohnungsinitiative

Worauf viele mit Spannung gewartet haben ist nun entschieden.

Das Bundesgericht hat zwei Urteile im Zusammenhang mit der Zweitwohnungsinitiative gefällt. Gemäss Medienmitteilung  beurteilt das Bundesgericht den Zweitwohnungsartikel der Bundesverfassung – Art. 75b BV (mit Übergangsbestimmung in Art. 197 Ziff. 9 BV). Es kommt dabei zum Schluss, dass die neuen Verfassungsbestimmungen zur Beschränkung von Zweitwohnungen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 % auf Baubewilligungen, die seit der Annahme der  Zweitwohnungs-Initiative am 11. März 2012 erteilt wurden, direkt anwendbar sind.

Ausserdem kommt es in Sachen Beschwerdeberechtigung von Helvetia Nostra wegen Verletzung des Zweitwohnungsartikels in der Bundesverfassung zum Schluss, dass Helvetia Nostra befugt ist, Baubewilligungen für Zweitwohnungen wegen Verstosses gegen den Zweitwohnungsartikel anzufechten.

Links:

Details zu den Entscheiden hat das Bundesgericht in je einer Medienmitteilung zusammengefasst:

Medienmitteilung zur Anwendung des Zweitwohnungsartikels (BGer 1C_647/2012)

Medienmitteilung zur Beschwerdeberechtigung von Helvetia Nostra (BGer 1C_649/2012 und BGer 1C_650/2012)

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Zweitwohnungsinitiative: Die ersten Urteile des Bundesgerichts

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