Sorgfaltspflichten gemäss Kulturgütertransfergesetz
Am 1. Juni 2005 trat das Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer (Kulturgütertransfergesetz, KGTG) in Kraft. Damit erhält die Schweiz auf nationaler Ebene zum ersten Mal ein spezialgesetzlich geregeltes Kunstrecht, das den betroffenen Kreisen verschiedene, erhöhte Sorgfaltspflichten auferlegt.
Die Arbeit konzentriert sich auf die in- und ausländischen, im Kunsthandel und im Auktionswesen tätigen Personen, die in der Schweiz gewerbsmässig mit Kunst Handel treiben und dabei unter Strafandrohung verschiedenen, erhöhten Sorgfaltspflichten genügen müssen. Privatsammler, die sich nicht gewerbsmässig im schweizerischen Kunsthandel engagieren, werden von den KGTG-Sorgfaltspflichten zwar nicht erfasst. Gleichwohl bietet die vorliegende Arbeit diesen Sammlern die Gelegenheit, sich über die neuen Bestimmungen des KGTG resp. dessen Verordnung ein Bild zu verschaffen. Zudem können sich Sammler auf die Abklärungen und Vorkehren des Kunsthandels vorbereiten, die inskünftig bei der entgeltlichen Eigentumsübertragung eines Kulturguts vorgenommen werden müssen und von denen sie indirekt betroffen sind. Ausserdem werden die neuen Tatbestände genannt, wonach sich auch Sammler und weitere Personen strafbar machen können.
Die Autoren nehmen zum Begriff des Kulturguts im Sinne des KGTG Stellung und äussern sich zum persönlichen, zeitlichen und sachlichen Anwendungsbereich des neuen Gesetzes. Im Weiteren geben sie einen detaillierten Überblick über die einzelnen neuen KGTG-Sorgfaltspflichten und ergänzen die Kommentierungen mit praktischen Tipps und Anleitungen. Der Arbeit ist zudem der offizielle Text des KGTG sowie der KGTV als Anhang beigegeben.
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Checkliste Sorgfaltspflichten gemäss KGTG