Schiedsgericht der Schweizer Immobilienwirtschaft SVIT

Die Konfliktbereinigung ohne Inanspruchnahme staatlicher Gerichte erhält in der Schweiz zunehmende Beachtung und die Einsetzung von Schiedsgerichten zur verbindlichen Streiterledigung wird immer beliebter. Diese Entwicklung hin zu Alternative Dispute Resolutions ist auch in der Immobilienwirtschaft spürbar. Rechtsstreitigkeiten im Immobilienbereich weisen zunehmend internationale Bezüge auf und die Parteien wollen Immobilienstreitigkeiten von fachkundigen Schiedsrichtern nach einer einheitlichen, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Ordnung beurteilen lassen. Der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft SVIT wollte dieser Tendenz Rechnung tragen und setzte auf den 1. Januar 2005 die Schiedsgerichtsordnung der Schweizer Immobilienwirtschaft in Kraft. 

Die Konfliktbereinigung ohne Inanspruchnahme staatlicher Gerichte erhält in der Schweiz zunehmende Beachtung und die Einsetzung von Schiedsgerichten zur verbindlichen Streiterledigung wird immer beliebter. Diese Entwicklung hin zu Alternative Dispute Resolutions ist auch in der Immobilienwirtschaft spürbar. Rechtsstreitigkeiten im Immobilienbereich weisen zunehmend internationale Bezüge auf und die Parteien wollen Immobilienstreitigkeiten von fachkundigen Schiedsrichtern nach einer einheitlichen, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Ordnung beurteilen lassen. Der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft SVIT wollte dieser Tendenz Rechnung tragen und setzte auf den 1. Januar 2005 die Schiedsgerichtsordnung der Schweizer Immobilienwirtschaft in Kraft.Die Autoren nehmen die Einführung der neuen Schiedsgerichtsordnung zum Anlass, anhand von Beispielen aus dem Immobilien-Transaktionsrecht, dem Immobilien-Nutzungsrecht, dem Immobilien-Bewirtschaftungsrecht sowie dem Immobilien-Finanzierungsrecht aufzuzeigen, dass Streitigkeiten in der Immobilienwirtschaft meistens schiedsfähig sind und daher in einem schiedsrichterlichen Verfahren erledigt werden können. Die Autoren äussern sich weiter zur Zulässigkeit und Gültigkeit von Schiedsabreden mit Immobilienbezug und nehmen zu den erweiterten Möglichkeiten der Vertragsgestaltung Stellung.Im Sinne einer Anleitung führen die Autoren zudem in das schiedsrichterliche Verfahren ein und stellen die verschiedenen Anfechtungsmöglichkeiten von Schiedsentscheiden vor. Dabei wird themenspezifisch Bezug genommen auf die neue Schiedsgerichtsordnung sowie auf die einschlägigen bundes- und kantonalrechtlichen Bestimmungen unter besonderer Berücksichtigung der Zürcher Zivilprozessordnung.

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