Vom Handelsgericht und Handelsrichtern
Boris Grell
Wann kann ein Handelsgericht angerufen werden, wie funktioniert insb. das Handelsgericht des Kantons Zürich und was ist dabei zu beachten, um von dessen Vorzügen profitieren zu können?
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Anwaltskanzlei Grell, Zürich - Wir bieten der Klientschaft eine lösungsorientierte und persönliche Beratung an, indem wir in die rechtlichen Abklärungen auch wirtschaftliche, steuerliche und persönliche Umstände einbeziehen. Schwerpunktmässig befassen wir uns mit Bau- und Immobilienrecht, Gesellschafts- und Handelsrecht sowie mit Vertragsrecht. Zudem ist Boris Grell Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht.
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Wann kann ein Handelsgericht angerufen werden, wie funktioniert insb. das Handelsgericht des Kantons Zürich und was ist dabei zu beachten, um von dessen Vorzügen profitieren zu können?
Read MoreDerzeit haben höchstrichterliche Entscheide zur Sanierungskündigung Hochkonjunktur. Bereits in der letzten Ausgabe (vgl. Ausgabe 2/17, S. 8 f.) konnte dazu viel rechtlich Wissenswertes berichtet werden. Im jüngsten Entscheid des Bundesgerichts von Ende August 2017 kommt – neben der ausdrücklichen Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung – zusätzliches, überwiegend vermieter- und hauseigentümerfreundliches Kernwissen zur Gültigkeit von Sanierungskündigungen dazu.
Read MoreWie ist die rechtliche Situation, wenn der Mieter in den Ferien ist und der Vermieter ihm darum eine Kündigung nicht zustellen kann bzw. diese retourniert wird? Zudem: Ist eine Ertragsoptimierungskündigung per se nichtig oder nur anfechtbar?
Read MoreDas Bundesgericht hatte vor kurzem die Gelegenheit zu entscheiden, ob bei Mängeln an der Gebäudefassade die Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft klageberechtigt ist oder vielmehr die einzelnen Stockwerkeigentümer klagen müssen. Zudem stellte sich dem höchsten Gericht der Schweiz die Frage, ob für eine solche Klage das Bezirksgericht oder nicht vielmehr das Handelsgericht des Kantons Zürich zuständig ist, wie das in einer Gerichtsstands-Klausel ausdrücklich vereinbart wurde.
Read MoreIn einem bemerkenswerten Fall aus dem Kanton Zürich hatte das Bundesgericht kürzlich zu entscheiden (5A_898/2015 vom 11. Juli 2016), unter welchen Voraussetzungen man sich nicht mehr auf eine während langer Zeit nicht beachtete Grunddienstbarkeit zur Durchsetzung eines Aussichtsschutzes berufen kann. In diesem Entscheid äusserte sich das Bundesgericht überdies zu der in der Rechtslehre bislang ebenfalls kontrovers diskutierten Rechtsfrage, ob im Gerichtsprozess die Stockwerkeigentümergemeinschaft oder ob die einzelnen Stockwerkeigentümer die Durchsetzung der vorgenannten Grunddienstbarkeit einklagen müssen.
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Ausgangslage
Anfang März 2014 wurde an dieser Stelle über einen nicht für die Aufnahme in die amtliche Sammlung bestimmten Bundesgerichtsentscheid zur Fristberechnung in Mietangelegenheiten berichtet. Das Bundesgericht entschied damals, dass sich die Fristberechnung resp. die Rechtzeitigkeit eines Erstreckungsbegehrens – wie die Kündigung von Mietverhältnissen – nach der absoluten Empfangstheorie richtet. Das Bundesgericht hat dies nun auch in einem für die amtliche Sammlung vorgesehenen Entscheid bestätigt.
Das Bundesgericht hat in diesem Entscheid zudem klargestellt, dass die Verwendung eines veralteten amtlichen Kündigungsformulars im vorliegenden Fall nicht geschadet hat resp. die Kündigung deswegen nicht nichtig ist.
Read MoreDas Bundesgericht hat sich in einem Entscheid vom 26. März 2014 zu einer interessanten Konstellation geäussert, welche sich indirekt aus der Erbschaftsinitiative resp. aus den Ende 2011 von Grundstückeigentümern gegen die möglichen Folgen der Erbschaftsinitiative getroffenen Vorkehren ergibt. Mit diesem Entscheid hat das Bundesgericht auch seine diesbezügliche Rechtsprechung aus dem Jahr 2005 in Erinnerung gerufen; dazu vgl. BGer 4C.235/2005 E. 3.1.
Read MoreEin Vermieter kündigte mit eingeschriebenem Brief vom 31. August 2011 den Mietern von zwei Wohnungen in Montreux die unecht befristeten Mietverhältnisse unter Beachtung der mietrechtlichen Formularpflichten und Kündigungsfristen. Die besagten Kündigungsschreiben wurden am 1. September 2011 der Post übergeben. Am 2. September 2011 wurde den Mietern die Abholungsmeldung ins Postfach gelegt. In der Folge wurden die Kündigungsschreiben – aufgrund eines Nachsendeauftrags der Mieter vom 7. September 2011 – an ein Postfach in Lausanne versendet. Am 14. September 2011 wurde in dieses zweite Postfach wiederum eine Abholungseinladung gelegt, worauf die Kündigungsschreiben den Mietern am 21. September 2011 ausgehändigt werden konnten. Am 17. Oktober 2011 verlangten die Mieter eine Erstreckung der gekündigten Mietverhältnisse gestützt auf Art. 273 Abs. 2 lit. a OR.
Read MoreDer SVIT Zürich lädt wiederum zum traditionellen Stehlunch. Nach einem ersten Referat im Herbst 2011 spreche ich zu neuen Entscheiden des Schweizerischen Bundesgerichts zum Bau- und Immobilienrecht aus den Jahren 2012 und 2013.
Der Anlass findet am 7. November 2013, von 11.30 Uhr bis 14.00 Uhr im Zunfthaus zur Meisen, Zürich, statt.
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Anmeldungen werden nach ihrem Eingang berücksichtigt. SVIT-Zürich-Mitglieder haben Vorrang.
Den Anmeldetalon können Sie hier herunterladen.
Das Geschäft mit der Vermittlung von Immobilien wird immer internationaler – nicht zuletzt deshalb, weil Arbeits- und Führungskräfte in offenen Märkten zunehmend mobiler werden. Dass ein an einer Schweizer Liegenschaft Interessierter aus den USA für seine künftige Tätigkeit in der Schweiz einem Schweizer Immobilienvermittler den Auftrag erteilt, einen standesgemässen Wohnsitz zu suchen, ist also nichts Ungewöhnliches, sondern mehr und mehr Alltag im Immobiliengeschäft. Und umgekehrt beauftragen SchweizerInnen oder deren Unternehmen ausländische Makler mit der Suche nach einer geeigneten Liegenschaft im Ausland, wenn ihr Arbeitsplatz vorübergehend oder ständig ins Ausland verlegt werden soll.
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